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Brauche ich eigentlich für meine Website eine Datenschutzerklärung?

Wenn Sie eine Website betreiben, haben Sie sich vielleicht schon gefragt, ob Sie eine Datenschutzerklärung benötigen. Die kurze Antwort lautet: Ja, in den meisten Fällen ist eine Datenschutzerklärung gesetzlich verpflichtend. Aber warum ist das so, und welche Konsequenzen drohen bei einem Verstoss?

Warum ist eine Datenschutzerklärung notwendig?

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Schweizer Datenschutzgesetzgebung schreiben vor, dass Nutzer darüber informiert werden müssen, welche Personendaten auf einer Website erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • IP-Adressen,
  • Kontaktformulardaten,
  • Cookies und Tracking-Daten (z. B. von Google Analytics),
  • Zahlungsinformationen.

Eine fehlende oder unzureichende Datenschutzerklärung kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Abmahnungen, Bussgelder oder gar gerichtliche Verfahren sind nur einige der Risiken, denen sich Website-Betreiber aussetzen.

Verschärfte Anforderungen in der Schweiz seit Herbst 2023

Seit Herbst 2023 ist das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) in Kraft, das auch in der Schweiz strengere Anforderungen an den Datenschutz mit sich bringt. Website-Betreiber müssen sich daher nicht nur an die Vorgaben der DSGVO halten, sondern auch sicherstellen, dass ihre Datenschutzerklärung die neuen Anforderungen des Schweizer Rechts erfüllt. Dies gilt insbesondere für Unternehmen, die Kunden in der Schweiz bedienen oder Daten von Schweizer Nutzern verarbeiten.

Was muss eine Datenschutzerklärung enthalten?

Damit Ihre Datenschutzerklärung den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sollte sie unter anderem folgende Punkte abdecken:

  1. Art der erhobenen Daten: Welche Personendaten werden verarbeitet?
  2. Zweck der Datenverarbeitung: Wofür werden die Daten verwendet?
  3. Rechtsgrundlage: Auf welcher rechtlichen Basis erfolgt die Verarbeitung?
  4. Weitergabe an Dritte: Werden Daten an externe Dienstleister oder Partner weitergegeben?
  5. Rechte der Nutzer: Wie können Nutzer Auskunft über ihre Daten erhalten oder deren Löschung verlangen?

Eine Datenschutzerklärung muss ausserdem leicht verständlich und jederzeit zugänglich sein.

Vertrauen Sie auf die Expertise des VertragsZentrums

Die Anforderungen an eine rechtssichere Datenschutzerklärung sind komplex und individuell je nach Website unterschiedlich. Das VertragsZentrum hat sich auf die Erstellung von Datenschutzerklärungen für Websites spezialisiert und bietet Ihnen professionelle Unterstützung. Mit unserer Hilfe stellen Sie sicher, dass Ihre Website DSGVO- und CH-DSG-konform ist und Sie rechtliche Risiken vermeiden.
Schützen Sie sich vor Abmahnungen und Bussgeldern und profitieren Sie von unserer persönlichen und kompetenten Beratung. Kontaktieren Sie uns noch heute – wir machen Ihre Website rechtssicher!

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