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Die Widerrufserklärung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Deutschland und der Schweiz

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) spielen sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz eine zentrale Rolle bei der Gestaltung von Vertragsverhältnissen. Ein besonders sensibler Punkt in den AGB ist die Regelung des Widerrufsrechts. Sowohl in rechtlicher Hinsicht als auch in der praktischen Umsetzung bestehen hier zwischen den beiden Ländern Gemeinsamkeiten, aber auch wesentliche Unterschiede. In diesem Artikel beleuchten wir die rechtlichen Grundlagen, die Anforderungen an die Widerrufserklärung sowie die potenziellen Fallstricke für Unternehmen in beiden Rechtsordnungen.

Rechtliche Grundlagen

Deutschland
Das Widerrufsrecht ist im deutschen Recht grundsätzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in den §§ 355 ff. BGB. Verbraucher haben bei bestimmten Verträgen, insbesondere bei Fernabsatz- und Aussergeschäftsraumverträgen, das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Eine klare und verständliche Widerrufserklärung in den AGB ist essenziell, um die Verbraucher ordnungsgemäss über ihr Recht zu informieren und die Voraussetzungen für einen wirksamen Vertragsschluss zu schaffen.

Schweiz
In der Schweiz ist das Widerrufsrecht weniger ausführlich geregelt als in Deutschland. Es findet sich insbesondere in Art. 40a ff. des Obligationenrechts (OR). Das Widerrufsrecht besteht in der Regel nur für Haustürgeschäfte und ähnliche Vertragsformen, nicht jedoch im Fernabsatz. Zudem gilt eine Widerrufsfrist von 7 Tagen, die kürzer ist als die in Deutschland üblichen 14 Tage. Eine Widerrufserklärung in den AGB kann hier dennoch sinnvoll sein, um Transparenz zu schaffen und Kundenvertrauen zu fördern.

Anforderungen an die Widerrufserklärung

Form und Inhalt
In beiden Ländern muss die Widerrufserklärung in den AGB klar und verständlich formuliert sein. In Deutschland sind die Anforderungen jedoch deutlich strenger. Nach § 355 Abs. 1 BGB muss die Widerrufsbelehrung dem Verbraucher Informationen über:

  • die Voraussetzungen und Folgen des Widerrufs,
  • die Widerrufsfrist,
  • die Art und Weise der Ausübung des Widerrufsrechts (z. B. schriftlich, elektronisch oder per Telefon) enthalten.

In der Schweiz wird von den Unternehmen ebenfalls Klarheit erwartet, jedoch ohne die umfangreichen Vorgaben, wie sie in Deutschland bestehen. Hier genügt eine einfache Information über das Bestehen eines Widerrufsrechts und die Frist.

Belehrung und Nachweis
In Deutschland ist die ordnungsgemässe Belehrung des Verbrauchers Voraussetzung dafür, dass die Widerrufsfrist zu laufen beginnt. Unterbleibt dies, kann die Frist nicht starten, was zu einer erheblichen Verlängerung der Widerrufsmöglichkeit führt. In der Schweiz hat die Belehrung weniger gravierende Auswirkungen auf die Frist, da diese auch ohne ausdrückliche Information beginnt.

Fallstricke für Unternehmen

Deutschland
Ein häufiger Fehler in Deutschland ist eine unvollständige oder missverständliche Formulierung der Widerrufserklärung. Dies kann dazu führen, dass die Widerrufsfrist nicht wirksam in Gang gesetzt wird. Unternehmen laufen so Gefahr, dass Verbraucher auch Monate nach Vertragsschluss noch vom Widerrufsrecht Gebrauch machen können. Zudem sind Verstösse gegen die gesetzlichen Vorgaben abmahnfähig.

Schweiz
In der Schweiz ist der grösste Fallstrick die Unsicherheit über die Notwendigkeit und den Umfang einer Widerrufserklärung. Zwar besteht keine Pflicht, Verbraucher über das Widerrufsrecht zu belehren, doch kann eine freiwillige Regelung in den AGB sinnvoll sein, um das Vertrauen der Kunden zu stärken. Unklare oder widersprüchliche Formulierungen können jedoch rechtliche Unsicherheiten erzeugen.

Best Practices für Unternehmen

  • Konsistenz: AGB sollten inhaltlich mit den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmen und keine widersprüchlichen Aussagen enthalten.
  • Transparenz: Klare und verständliche Formulierungen schaffen Vertrauen und minimieren das Risiko von Streitigkeiten.
  • Juristische Prüfung: Eine regelmässige Überprüfung der AGB durch einen spezialisierten Anwalt stellt sicher, dass diese den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  • Digitale Bereitstellung: Insbesondere im Online-Handel sollten AGB und Widerrufserklärungen gut auffindbar und leicht zugänglich sein.

Fazit

Die Widerrufserklärung ist ein wichtiger Bestandteil der AGB, der sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz mit Sorgfalt gestaltet werden muss. Während die gesetzlichen Vorgaben in Deutschland strenger und detaillierter sind, bietet das schweizerische Recht mehr Flexibilität. Unternehmen sollten diese Unterschiede kennen und ihre AGB entsprechend anpassen, um rechtliche Risiken zu minimieren und das Vertrauen ihrer Kunden zu stärken. Eine professionelle Beratung durch einen Anwalt ist dabei unerlässlich, um die AGB rechtskonform und praxistauglich zu gestalten.

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